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   BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98   

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https://dejure.org/1998,23507
BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98 (https://dejure.org/1998,23507)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1998 - 7 B 89.98 (https://dejure.org/1998,23507)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1998 - 7 B 89.98 (https://dejure.org/1998,23507)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Sequestration von Kaufhäusern - Enteigung zuvor beschlagnahmter Vermögenswerte auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Erfassen von Grundstücken durch besatzungsrechtlichen Zugriff - Verantwortung der Besatzungsmacht in der Enteigungspraxis - Rüge des Verstoßes gegen die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98
    Es könne daher nach den Vorgaben der Urteile des Senats vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83) sowie vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - (Buchholz a.a.O. § 6 VermG Nr. 26) nicht ausgeschlossen werden, daß die Besatzungsmacht insoweit ein Enteignungsverbot ausgesprochen habe.

    Die Kläger sehen eine Divergenz zu der Entscheidung des Senats vom 27. Juni 1996 (a.a.O.) sowie zu weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts darin, daß das Verwaltungsgericht ein der Enteignung der umstrittenen Grundstücke entgegenstehendes Verbot der Besatzungsmacht verneint habe, obwohl Ziff. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 weitere Enteignungen verboten habe und nach der genannten Rechtsprechung eine besatzungshoheitliche Grundlage nicht schon deswegen angenommen werden könne, weil die Besatzungsmacht keine Anstalten zur Durchsetzung des Verbots unternommen habe.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98
    Daher gilt in diesen Fällen - wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - der Grundsatz, daß die Verantwortung der Besatzungsmacht sich auf die von deutschen Stellen geübte Enteignungspraxis erstreckt, selbst wenn die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet wurden (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94

    Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98
    Schließlich ist auch die von den Klägern behauptete Abweichung von dem Urteil des Senats vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - (Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 54) nicht erkennbar.
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1998 - 7 B 89.98
    Es könne daher nach den Vorgaben der Urteile des Senats vom 27. Juni 1996 - BVerwG 7 C 3.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 83) sowie vom 17. April 1997 - BVerwG 7 C 15.96 - (Buchholz a.a.O. § 6 VermG Nr. 26) nicht ausgeschlossen werden, daß die Besatzungsmacht insoweit ein Enteignungsverbot ausgesprochen habe.
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